3. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen auf das MEDAS-Gutachten vom 25. November 2019, welches eine allgemein-internistische, eine rheumatologische, eine psychiatrische, eine neurologische sowie eine neuropsychologische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 304.1 S. 7 f.):