dung. Mit Urteil 8C_14/2024 vom 13. März 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob das Urteil des Versicherungsgerichts vom 20. November 2023 auf und wies die Sache an das Versicherungsgericht zur neuen Entscheidung zurück. 4.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Mai 2024 wurde dem Beschwerdeführer zur allfälligen Stellungnahme zur Eingabe der B._____ vom 16. November 2023 eine Frist von 14 Tagen angesetzt. Mit Eingabe vom 3. Juni 2024 nahm der Beschwerdeführer Stellung, hielt im Wesentlichen an den Rechtsbegehren in seinen Beschwerden vom 24. Januar 2023 und vom 15. Februar 2023 fest und reichte weitere Unterlagen ein.