4. 4.1. Mit Urteil VBE.2023.35; VBE.2023.88 vom 20. November 2023 vereinigte das Versicherungsgericht die beiden Verfahren und wies die Beschwerden des Beschwerdeführers vom 15. Februar 2023 und vom 24. Januar 2023 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 8. Januar 2024 Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des versicherungsgerichtlichen Urteils und die Zusprache einer unbefristeten ganzen Invalidenrente über den 1. Juli 2019 hinaus, sowie eventualiter die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung der Sache an das Versicherungsgericht bzw. subeventualiter an die Beschwerdegegnerin, zwecks weiterer Abklärungen.