"1. Das vorliegende Verfahren sei mit dem bereits hängigen Verfahren VBE.2023.35 zu vereinigen. 2. Es wird vorsorglich der Entzug der aufschiebenden Wirkung beantragt." 3.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. März 2023 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf die Beigeladene mit Schreiben vom 4. April 2023 verzichtete.