2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 13. Dezember 2022 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine unbefristete ganze Invalidenrente zuzusprechen. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.