Des Weiteren holte sie die Akten der Unfallversicherung ein und liess ihn durch die MEDAS Interlaken GmbH polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 25. November 2019). Mit Vorbescheid vom 21. Januar 2020 stellte die Beschwerdegegnerin rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 eine ganze sowie ab dem 1. Juni 2019 eine halbe Rente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände stellte sie den MEDAS-Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 12. und vom 18. Mai 2020 beantworteten. Mit Verfügungen vom 13. Dezember 2022 und vom 31. Januar 2023 entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich dem Vorbescheid entsprechend.