1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer meldete sich im Juli 2016 unter Hinweis auf diverse gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen. Des Weiteren holte sie die Akten der Unfallversicherung ein und liess ihn durch die MEDAS Interlaken GmbH polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 25. November 2019).