Schwächen in der wechselseitigen Kommunikation, Zeigen von situationsunangemessenen Gefühlen, anhaltende soziale Beeinträchtigung im Entwicklungsverlauf, insgesamt erhebliche soziale Integrationsschwierigkeiten). Um eine Reifungsverzögerung auszuschliessen, sei eine Wiedervorstellung und Neueinschätzung des Beschwerdeführers im Entwicklungsverlauf erfolgt. Dieser zeige heute qualitativ abweichende sozio-emo- tionale Verhaltensauffälligkeiten, die keiner Reifungsverzögerung entsprechen würden. So sei eine soziale Isolierung und Absonderung bei gleichzeitiger Bevorzugung einer Beschäftigung mit Spezialinteressen vorhanden.