Der Beschwerdeführer zeige überdies spezialisierte Interessen und es würden aus dem Bereich der Rigidität erhebliche Anpassungsschwierigkeiten bei alltäglichen Übergängen beschrieben. Aufgrund des deutlich unterdurchschnittlichen Testergebnisses im Bereich der Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit werde die Einordnung der berichteten Verhaltensauffälligkeiten zurückhaltend vorgenommen und die Verdachtsdiagnose eines Frühkindlichen Autismus vergeben, um die Gesamtentwicklung im nächsten Jahr zu beobachten (VB 17 S. 6 f.).