Es würden anamnestisch und aktuell deutliche soziale Integrationsschwierigkeiten bestehen. Der Beschwerdeführer könne sich nicht aktiv in Gruppen integrieren und verliere innerhalb von grösseren Gruppen in unstrukturierten Settings den Überblick. Seine Perspektivenübernahme sowie Fähigkeit zur Gefühlserkennung erschienen nicht altersadäquat und eine wechselseitige Kommunikation sei nur eingeschränkt möglich. Der Beschwerdeführer zeige überdies spezialisierte Interessen und es würden aus dem Bereich der Rigidität erhebliche Anpassungsschwierigkeiten bei alltäglichen Übergängen beschrieben.