4.1.3. Im Bericht vom 17. Dezember 2020 der Praxis G._____ stellten Dres. med. H._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, sowie Dr. rer. nat. I._____, Psychologin und eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin, die Verdachtsdiagnose F84.0 Frühkindlicher Autismus und stellten eine leichte Intelligenzminderung fest. Sie führten aus, die Verhaltensbesonderheiten des Beschwerdeführers seien dem autistischen Spektrum zuzuordnen. Es würden anamnestisch und aktuell deutliche soziale Integrationsschwierigkeiten bestehen.