Woche als notwendig anerkannt. Im Bereich "Begleitung zur Vermeidung dauernder Isolation" sei gemäss Abklärungsbericht keine Dritthilfe notwendig. Es wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe Leute, welche sie anrufen könne und mit welchen sie etwas abmachen könne. Momentan habe sie jedoch nicht die Energie dazu (VB 175 S. 6). Im Gesamttotal sei Dritthilfe von 105 Minuten pro Woche erforderlich (VB 175 S. 6). Mit ergänzender Stellungnahme vom 2. Februar 2024 hielt die Abklärungsperson an ihren Einschätzungen fest (VB 186).