Der diesbezügliche Abklärungsbericht vom 15. Juni 2023 stützt sich gemäss der Zusammenfassung in Ziff. 1 (VB 175, S. 1) in medizinischer Hinsicht auf den Austrittsbericht der Klinik B._____ vom 28. April 2023, wo sich die Beschwerdeführerin vom 28. Februar bis 21. April 2023 zur stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung aufhielt. Gemäss Austrittsbericht wurde bei der Beschwerdeführerin eine rezidivierende depressive Störung, aktuell eine mittelgradige bis schwere Episode mit Panikattacken, diagnostiziert (VB 176).