" 1. Die Verfügung vom 28.02.2024 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." In prozessualer Hinsicht stellte sie folgenden Antrag: " Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihr in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.