Insgesamt fehle aber in den Erzählungen der Beschwerdeführerin zum privaten Lebensalltag, aber auch im Rahmen der aktuell erhobenen Untersuchung ein entsprechender Leidensdruck, der die von ihr angegebenen erheblichen Beschwerden tatsächlich untermauern könnte. In den durchgeführten Röntgenbildern würden höhergradige relevante degenerative Veränderungen fehlen, damit fehle ein strukturell morphologisches Korrelat für die von ihr angegebenen Beschwerden, womit auch in diesem Bereich eine Diskrepanz bestehe (VB 137.1 S. 5; 137.2 S. 9).