48.82 S. 3). Des Weiteren würdigten die SMAB-Gutachter auch den Verlauf des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin seither und führten aus, durch den Nachweis der Osteoporose im Februar 2018 ändere sich die Arbeitsfähigkeit nicht, denn eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit komme der Osteoporose zugute und entspreche dem Belastungsprofil. Im MRI der LWS vom 17. Februar -8-