Der RAD-Arzt Dr. med. D._____ führte in seiner Aktenbeurteilung vom 11. Januar 2024 sodann auch aus, bezüglich der Osteoporose und dem Belastungsprofil seien aus versicherungsmedizinischer Sicht keine nicht nachvollziehbaren Befunde vorhanden (VB 151 S. 2). Eine mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Risiko von Spontanfrakturen oder dem Risikofaktor des starken Untergewichts der Beschwerdeführerin ist bei der Beurteilung der Auswirkungen der Osteoporose (vgl. Beschwerde S. 7) damit nicht ersichtlich.