ff.) und berücksichtigten dies im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei der Formulierung des Belastungsprofils in angepasster Tätigkeit (VB 137.1 S. 6; 137.3 S. 7 f.) sowie den empfohlenen Vorkehrungen aufgrund der Osteoporose bei einer beruflichen Tätigkeit (VB 137.2 S. 12, 15; 137.3 S. 9). Es wurde jedoch auch festgehalten, dass körperliche Tätigkeiten unabhängig vom BMI einer Person möglich seien. Die degenerativen Veränderungen seien nicht höhergradig und die Osteoporose sei nicht allein der Grund für die von der Beschwerdeführerin angegebenen und von ihr als erheblich empfundenen Beschwerden (VB 137.2 S. 10). Der RAD-Arzt Dr. med. D.__