_ keine neuen medizinischen Tatsachen geltend gemacht, die nicht bereits im Gutachten vom 10. März 2023 und in der Aktennotiz vom 11. Januar 2024 erwähnt worden seien (VB 157). Es ist damit insgesamt von einer umfassenden Würdigung der aktenkundig erwähnten COPD auszugehen. -7-