Der internistische Gutachter untersuchte jedoch die Lunge der Beschwerdeführerin (VB 137.3 S. 5) und hielt fest, für die Aussage, dass zusätzlich eine COPD bestehe, fänden sich in der Aktenlage keinerlei medizinische Unterlagen. Die erwähnte COPD könne wegen fehlender medizinischer Befunde nicht bestätigt werden. Nach Aussage der Beschwerdeführerin habe sie ca. 2021 von ihrer Hausärztin einen Spray zur Behandlung ihrer Atemwegserkrankung bekommen. Diese Behandlung sei aber nicht weiter fortgeführt worden. Eine Vorstellung beim Lungenfacharzt sei leider nicht erfolgt.