Es werde zudem nicht klar, ob der Risikofaktor der Magersucht berücksichtigt worden sei (vgl. Beschwerde S. 7). Letztlich sei das Gutachten auch aus revisionsrechtlichen Aspekten nicht nachvollziehbar. Es sei nicht begründet worden, was sich im Oktober 2017 verändert habe, um von einer vollständig aufgehobenen zu einer uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit zu gelangen. Dabei sei auch nicht beachtet -6- worden, dass sich der Zustand im Hinblick auf das COPD und die Osteoporose seither weiter verschlechtert habe (vgl. Beschwerde S. 8 f.).