Aufgrund des prolongierten Heilungsverlaufs könne davon ausgegangen werden, dass erst wieder ab Oktober 2017 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in ideal adaptierten Tätigkeiten bestanden habe. Durch den Nachweis der Osteoporose im Februar 2018 ändere sich die Arbeitsfähigkeit nicht, denn eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit komme der Osteoporose zugute und entspreche dem Belastungsprofil. Im MRI der LWS vom 17. Februar 2020 würden degenerative Veränderungen beschrieben, womit ab diesem Datum eine Reduktion der Arbeitsfähigkeit um 20 % begründbar sei. Das heisse, diese Arbeitsfähigkeit von 80 % bei ganztägiger Präsenz gelte seit dem 17. Februar 2020 (VB 137.1 S. 7 f.).