2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin MLaw Stephanie C. Elms, Rechtsanwältin, Zug, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 152) zu Recht abgewiesen hat.