Mit Verfügung vom 15. Juli 2020 sprach sie der Beschwerdeführerin eine von 1. Dezember 2017 bis am 31. März 2019 befristete Viertelsrente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.370 vom 15. Januar 2021 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.