1. 1.1. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. Juni 2017 wegen eines am 28. Oktober 2016 bei einem Treppensturz erlittenen Fersenbruchs bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte ihr in der Folge Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung, tätigte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein. Mit Verfügung vom 15. Juli 2020 sprach sie der Beschwerdeführerin eine von 1. Dezember 2017 bis am 31. März 2019 befristete Viertelsrente zu.