Gesundheitszustand seit der in Rechtskraft erwachsenen Verfügung vom 3. September 2021 (VB 177) wesentlich verschlechtert hätte. Mit dem von der Beschwerdeführerin eingereichten E-Mail des stellvertretenden Leiters des Kompetenzzentrums berufliche Eingliederung der Rehaklinik B._____ vom 12. Mai 2023 (VB 245 S. 3) wird lediglich dokumentiert, dass die Beschwerdeführerin sich wegen starker Schmerzen ausserstande gesehen hatte, das Pensum im Rahmen der Eingliederungsmassnahmen auf über 50 % zu steigern.