Dies haben wir der IV-Stelle rückgemeldet. Im erreichten Pensum von 50% konnte [die Beschwerdeführerin] (im Rahmen der beschriebenen medizinischen Zumutbarkeit) aber eine regelmässige Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit aufweisen. Mit Frau […] (Berufsberaterin der IV Aargau) wurde besprochen, dieses Pensum auch während dem Praktikum (15.05.2022 bis 31.03.2023) beizubehalten. Während den Weiterbildungstagen wurde die Präsenz im Praktikumsbetrieb entsprechend reduziert, um das Pensum von 50% nicht zu überschreiten. […]"