"[…] Wie in unserem Bericht der vertieften beruflichen Abklärung (18.05.2022) festgehalten, haben wir zusammen mit [der Beschwerdeführerin] nach der beruflichen Grundabklärung einen Plan für eine stufenweise Steigerung der Arbeitszeit von 50% auf 70% erstellt. [Die Beschwerdeführerin] beschrieb zu diesem Zeitpunkt vielfach bereits um ca. 11.00 Uhr (für uns glaubhaft) starke Schmerzen im Bereich des rechten Sprunggelenkes. Trotz verschiedenen Arbeitszeitmodellen (bspw. späterer Start der Arbeit) konnte die Präsenz und Arbeitszeit nicht über ein 50% Pensum gesteigert werden. Dies haben wir der IV-Stelle rückgemeldet.