Damit sei die Beschwerdeführerin in der Lage, ein 28 % unter dem Valideneinkommen liegendes und damit rentenausschliessendes Einkommen zu erzielen (VB 177 S. 1 f.). Diesem Entscheid lag in medizinischer Hinsicht das am 19. Februar 2021 erstattete bidisziplinäre (orthopädisch-traumatologische und psychiatrische) Folgegutachten der SMAB zugrunde (VB 166). Darin wurden die folgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 166.1 S. 7):