"1. Die Verfügung vom 27. Februar 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die erforderlichen Abklärungen vorzunehmen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte die Beschwerdeführerin folgendes prozessuales Gesuch: "Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.