16. September 2021 erhobene Beschwerde wies das hiesige Versicherungsgericht in der Folge mit Urteil VBE.2021.450 vom 29. März 2022 ab, soweit sie nicht gegenstandslos geworden war. 1.3. Mit Mitteilung vom 28. Juli 2022 erteilte die Beschwerdegegnerin in der Folge Kostengutsprache für eine Umschulung in den Bereich Nail-Design vom 16. Mai 2022 bis 31. März 2023. Mit einer weiteren Mitteilung vom 2. August 2022 sprach sie der Beschwerdeführerin ein Coaching für die Zeit vom 16. August 2022 bis 31. März 2023 zu; in der Folge schloss sie die Berufsberatung am 5. April 2023 ab. -3-