1.2. Am 23. September 2019 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) an. Diese aktualisierte die medizinischen und beruflichen Akten und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) erneut begutachten (SMAB-Gutachten vom 19. Februar 2021). Mit Verfügung vom 3. September 2021 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren und mit Verfügung vom 16. September 2021 das Begehren betreffend berufliche Massnahmen ab.