Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers haben die Dres. med. E._____ und F._____ dem klaren Wortlaut ihres Berichts vom 8. Februar 2024 nach denn auch nicht eine quantitative Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers für eine angepasste Tätigkeit postuliert, sondern lediglich angegeben, dass sie sich hierzu erst nach durchgeführter Behandlung zu äussern vermögen würden. Ein Widerspruch zu den Beurteilungen von Dr. med. B._____ und med. pract. C._____ besteht damit nicht.