_ vom 3. September 2019 (VB 33) berücksichtigt worden seien. Hinweise für einen Bandscheibenvorfall bestünden mit Blick auf die Ergebnisse einer CT-Untersuchung vom 12. September 2022 (vgl. den entsprechenden Bericht gleichen Datums von Dr. med. D._____, Fachärztin für Radiologie, in VB 91, S. 3) keine. Vor dem Hintergrund dieser Befunde sei dem Beschwerdeführer die angestammte körperlich schwere Tätigkeit als Kaminbauer dauerhaft nicht mehr zumutbar. In einer angepassten körperlich leichten bis mittelschweren wechselbelastenden Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten oder Arbeiten in Zwangshaltungen wie Kauern oder Knien, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten, ohne Laufen auf unebe-