3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 4. März 2024 in medizinischer Hinsicht auf zwei Stellungnahmen des RAD-Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Dieser hielt am 11. August 2023 zusammengefasst fest, beim Beschwerdeführer würden ein Status nach VKB-Re- konstruktion und medialer Teilmeniskektomie im März 2022 nach einer durch ein Kniegelenksdistorsionstrauma vom 24. November 2020 bedingten Schädigung des linken Knies sowie eine beginnende linksseitige Pangonarthrose vorliegen. Ferner bestehe ein Status nach einer operativen Sanierung der linken Schulter im Dezember 2016 nach einem Sturz