1.2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente der Invalidenversicherung mit Verfügung vom 4. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 131) zu Recht verneint hat. Dabei ist vorgängig auf Folgendes hinzuweisen: Die Beschwerdegegnerin wies das letzte Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. April 2022 ab (VB 79).