2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 17. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 4. März 2024 sei aufzuheben, und die Sache sei zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." In prozessualer Hinsicht beantragte der Beschwerdeführer zudem die Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels.