dahin seit dem 27. März 2021 bestandenen gänzlichen Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit – "nach medizinischem Ermessen" von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit und per 1. Oktober 2022 von einer Steigerung dieser Arbeitsfähigkeit auf 70 % bzw. per 1. November 2022 auf 90 % ausging. Auch liegt kein Bericht eines behandelnden Arztes vor, der darauf schliessen liesse, dass es tatsächlich zu einer derartigen Verbesserung der Arbeitsfähigkeit im weiteren Verlauf gekommen wäre. Der Hausarzt med. pract. E.___