Aus den Akten geht zwar hervor, dass sich die Beschwerdeführerin in der Folge einer Ergotherapie unterzogen hatte (vgl. VB 84 S. 7). Hinweise dafür, dass sich ihr Gesundheitszustand bzw. ihre funktionelle Leistungsfähigkeit seither wesentlich verbessert hätte, gibt es in den aktenkundigen medizinischen Berichten indes keine.