5.2.2. Bei der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von Dr. med. C._____, wonach die Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit ab dem 1. September 2022 zu 50 %, ab dem 1. Oktober 2022 zu 70 % und ab dem 1. November 2022 zu 90 % arbeitsfähig sei, handelt es sich um eine rein prognostische Einschätzung, welche Dr. med. C._____ nicht begründete. Aus deren Bericht geht nicht einmal hervor, aufgrund welcher Gesundheitsstörungen bzw. Befunde und welcher daraus resultierenden funktionellen Defizite sie zu ihrer Einschätzung gelangte.