Ab dem 1. September 2022 bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten, körperlich leichten, weisungsgebundenen, im geregelten Tagesbetrieb und in lufthygienisch einwandfreier Umgebung zu verrichtenden Tätigkeit mit hohem Routineanteil, einer Gewichtslimite von vier Kilogramm (zwei Mal zwei Kilogramm pro Seite), ohne unphysiologische Zwangshaltungen, insbesondere ohne längeres Vor-/Rück-/Seitneigen des Kopfes. Ab dem 1. Oktober 2022 könne die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit nach medizinischem Ermessen auf 70 % und ab dem 1. November 2022 auf 90 % gesteigert werden (VB 96.1 S. 1 f.). -8-