Dies könne und sollte sich aber in den kommenden Wochen und Monaten ändern. Ab dem 1. September 2022 bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten, körperlich leichten, weisungsgebundenen, im geregelten Tagesbetrieb und in lufthygienisch einwandfreier Umgebung zu verrichtenden Tätigkeit mit hohem Routineanteil, einer Gewichtslimite von vier Kilogramm (zwei Mal zwei Kilogramm pro Seite), ohne unphysiologische Zwangshaltungen, insbesondere ohne längeres Vor-/Rück-/Seitneigen des Kopfes.