geregelten Tagesbetrieb und in lufthygienisch einwandfreier Umgebung zu verrichtende Tätigkeit mit hohem Routineanteil, einer Gewichtslimite von vier Kilogramm [pro Seite je zwei Kilogramm], ohne unphysiologische Zwangshaltungen, insbesondere ohne längeres Vor-/Rück-/Seitenneigen des Kopfes, kognitiv einfach, repetitiv, in ruhigem Umfeld) habe vom 1. bis 31. Oktober 2022 eine 50%ige, vom 1. bis 30. November 2022 eine 70%ige und vom 1. bis 31. Dezember 2022 eine 90%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Nach schrittweiser Steigerung der Arbeitsfähigkeit sollte im Verlauf wieder eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit möglich und zumutbar werden (VB 109 S. 4).