Es handle sich dabei aber um eine behandelbare Erkrankung. Wie bereits von der beratenden Ärztin/Versicherung vorgeschlagen worden sei, sollte eine Anpassung der CPAP-Therapie vorgenommen werden. Relevante Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit würden zusätzlich durch die orthopädischen Probleme bestehen, die eine körperlich schwere Tätigkeit (bisher in der Pflege) dauerhaft nicht mehr möglich machen würden (VB 109 S. 3).