Dabei sei die beratende Ärztin Dr. med. C._____ nach eingehender Prüfung der Unterlagen zum Schluss gekommen, dass in einer angepassten Tätigkeit nach einer angemessenen Zeit wieder eine 100%ige Arbeitsfähigkeit zumutbar sei. Aus Sicht des RAD könne diese Einschätzung so übernommen werden. Die übrigen in der Diagnosenliste aufgeführten Erkrankungen würden keine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bedingen. Insbesondere werde eine ausgeprägte Müdigkeit und Erschöpfung durch das obstruktive Schlafapnoesyndrom angegeben. Es handle sich dabei aber um eine behandelbare Erkrankung.