Aktuell bestehe deshalb aus neuropsychologischer Sicht keine in der angestammten Tätigkeit (als Pflegehelferin) verwertbare Arbeitsfähigkeit. Geraten werde zu einer Etablierung einer beruflichen Eingliederung mit initial sehr niederschwelligen Massnahmen (kognitiv einfach, repetitiv, ruhiges Umfeld, zu Beginn zwei Stunden pro Tag mit sukzessiver Steigerung) nach etablierter ergotherapeutischer Massnahme. Durch die Krankentaggeldversicherung sei am 11. August 2022 eine versicherungsmedizinische Beurteilung vorgenommen worden. Dabei sei die beratende Ärztin Dr. med. C.___