Zur Arbeitsfähigkeit sei festgehalten worden, dass auf Basis der erhobenen Befunde von einer deutlich eingeschränkten Funktionsfähigkeit nicht nur im Alltag, sondern auch im Beruf auszugehen sei, mit auch bei geringer zeitlicher Belastung Zunahme der Müdigkeit und dann Abnahme des Arbeitstempos bzw. der Fehlerkontrolle. Aktuell bestehe deshalb aus neuropsychologischer Sicht keine in der angestammten Tätigkeit (als Pflegehelferin) verwertbare Arbeitsfähigkeit.