In beiden danach durchgeführten neuropsychologischen Untersuchungen seien eine mittelgradige bis schwere neuropsychologische Störung infolge Schädigung des Gehirns mit vordergründig verminderter Belastbarkeit und mehrheitlich assoziierten Befunden festgestellt worden. Zur Arbeitsfähigkeit sei festgehalten worden, dass auf Basis der erhobenen Befunde von einer deutlich eingeschränkten Funktionsfähigkeit nicht nur im Alltag, sondern auch im Beruf auszugehen sei, mit auch bei geringer zeitlicher Belastung Zunahme der Müdigkeit und dann Abnahme des Arbeitstempos bzw. der Fehlerkontrolle.