Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei die am 27. März 2021 erlittene aneurysmatische Subarachnoidalblutung relevant. In beiden danach durchgeführten neuropsychologischen Untersuchungen seien eine mittelgradige bis schwere neuropsychologische Störung infolge Schädigung des Gehirns mit vordergründig verminderter Belastbarkeit und mehrheitlich assoziierten Befunden festgestellt worden.