Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in persönlicher, medizinischer und erwerblicher Hinsicht, zog die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und führte bei der Beschwerdeführerin eine Haushaltsabklärung an Ort und Stelle durch. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 15. November 2023 für die Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2022 eine ganze und für die Periode vom 1. bis 31. Januar 2023 eine Rente von 45 % einer ganzen Invalidenrente zu. Einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch verneinte sie.